AG Funkspiele

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die Arbeitsgemeinschaft Funkspiele (fortfolgend AGF genannt) ist nur für Inhalte (Content) verantwortlich, welche durch die AGF erstellt und veröffentlicht wurden.

(2) Die Teamspeakregeln gelten für den Teamspeak der AGF und sichern den reibungslosen Betrieb sowie die ungestörten Unterhaltung unter Gästen und registrierten Benutzern. Mit der Nutzung des Teamspeaks gilt dieses Regelwerk zur Teamspeaknutzung als anerkannt.

§ 2 Zugang

(1) Jeder Benutzer hat das Recht der freien Namenswahl, solange keine Identitäten verschleiert, die Rechte Dritter verletzt oder die Übersichtlichkeit im Allgemeinen erschwert wird. Weiter halten sich die Betreiber das Recht vor, Nicknamen registrierter Benutzer zu sichern.

(2) Jedem Benutzer ist pro Client ein Zugangsaccount gestattet. Das Einrichten und Nutzen von temporären Zugängen, Zugängen über Clients Dritter sowie wiederhergestellte Zugänge ohne Backup sind, nach Möglichkeit im Voraus, einem der TS-Verantwortlichen mitzuteilen und auf Anweisung zu unterlassen.

(3) Das Umgehen von Zugangsbeschränkungen oder die Nutzung diverser Tools zur Verschleierung der eigenen Identität sind untersagt.

§ 3 Channelwahl

(1) Benutzer sind angehalten, nach Betreten des Teamspeaks den Eingangsbereich zu räumen und sich in einen für ihn zugänglichen Channel zu begeben, um sich normenkonform in eventuell laufende Unterhaltungen einzubringen.

(2) Zugangsbeschränkte Channels oder Channels mit laufenden Unterhaltungen, welche nicht der Öffentlichkeit zugänglich sind, sind nicht zu betreten oder Zugangsanfragen zu stellen, sofern kein übergeordnetes Interesse oder Notwendigkeit an der Teilnahme oder Informationsübermittlung mit nachweisbarer Dringlichkeit vorliegt.

§ 3a Channelwechsel

(1) Das wahllose Betreten und Verlassen von Channels oder des Teamspeaks im Gesamten ist zu unterlassen. Notwendige Übertretungen sind vorher einem der Team-Angehörigen mitzuteilen und sind auch nur dann im Einzelfall unter Aufsicht gestattet.

§ 3b Channelnutzung

(1) Die Channels sind entsprechend ihres Verwendungszweck zu nutzen. Näheres ist über die jeweilige Channelbeschreibung ersichtlich.

§ 4 Umgang

(1) Es ist stets auf den Umgangston, Gesprächskultur, Thematik und Anwesende (vgl. § 3 Abs. 1) zu achten. Direkte und indirekte verbalisierte Angriffe gegenüber Benutzern sind zu unterlassen.

(2) Gästen, Interessierten oder Neuzugängen ist stets freundlich und hilfsbereit zu begegnen.

(3) Kontinuierliche oder störende akustische Übertragungen jedweder Art sind zu minimieren, gänzlich zu unterbinden oder auf Anweisung zu unterlassen.

(4) Schriftliche Kommunikation über den Teamspeak stellt eine Ausnahme dar.

(5) Das Abwerben und sonstige Betriebsstörungen sind untersagt.

§ 5 Veröffentlichungen und Inhalte

(1) Jedwede an Dritte getätigte Äußerung in Wort oder Schrift gilt als veröffentlichter Inhalt. Hierzu zählen unter anderem Nicknamen oder Avatare.

(2) Veröffentlichte Inhalte dürfen zu keinem Zeitpunkt pornographischen, rassistischen, beleidigenden oder andere gegen das deutsche Recht verstoßenden Bestandteile (e. g. Urheberrecht oder Markenrecht) enthalten.

(3) Das unautorisierte Veröffentlichen bzw. Verbreiten von Werbung oder sonstigen Angeboten, ist ohne Rücksprache mit den Moderatoren / Administratoren zu unterlassen,

§ 6 Sonstige Inhalte

(1) Das Übertragen, Empfangen und Speichern von Dateien über und auf dem Teamspeak der AGF ist ausschließlich besonderen Benutzergruppen vorbehalten. Zu keinem Zeitpunkt dürfen Dateien übertragen oder empfangen werden, die das Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, Leistungsschutzrecht oder andere Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verletzen.

(2) Das Übertragen, Empfangen und Speichern von Dateien mit übermäßigem Speicherplatzbedarf bedarf einer Autorisierung im Einzelfall.

(3) Das Verknüpfen fremder oder eigener Inhalte auf externen Speichermedien ist zu unterlassen.

§ 7 Vertraulichkeit und Privatsphäre

(1) Die Privatsphäre jedes benutzers im Einzelnen sowie die Vertraulichkeit der Gespräche ist zu wahren.

(2) Alle gewonnenen Inhalte, Daten und ähnliches, welche im Rahmen eines Aufenthaltes auf dem Teamspeak der Arbeitsgemeinschaft direkt oder indirekt gewonnen wurden, sind zu jeder Zeit vertraulich und ausschließlich für den eigenen, privaten, nicht kommerziellen Zweck zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte darf ausschließlich nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Betroffenen und der Verantwortlichen stattfinden.

(3) Das Veröffentlichen eigener persönlicher Daten erfolgt stets auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr, und kann unter Umständen untersagt werden.

(4) Das Aufzeichnen oder Mitschneiden von Unterhaltungen verbaler oder schriftlicher Art auf direktem oder indirektem Wege ist vorab untersagt. Ausnahmen stellen nur Beweissicherung und Protokollierungen nach Ankündigung und Einverständnis aller Beteiligten dar. Das Protokollieren von Unterhaltungen ist ausschließlich der Administration oder hierzu beliehenen Benutzern im Rahmen ihres Aufgabenbereiches und Tätigkeitsfeldes sowie bei Gefahr in Verzug gestattet.

§ 8 Basisränge und Benutzergruppen

(1) Gemäß internem Regelwerk unterliegt die Vergabe von Benutzerrängen und Benutzergruppen der Administration.

(2) Das Anmaßen und Aneignen von Benutzerrängen und Benutzergruppen ist verboten.

(3) Die selbstständige Wiederherstellung von Benutzerrängen und Benutzergruppen ist ausschließlich auf eigenen Clienten gestattet und bedarf der Mitteilung.

§ 9 Gefahrenabwehr

(1) Keinem Benutzer ist es gestattet, in die technische oder organisatorische Struktur des Teamspeak einzugreifen oder diese zu beeinträchtigen.

(2) Den Anweisungen der Verantwortlichen oder deren Vertretern ist stets Folge zu leisten. Ihre Arbeit ist zu unterstützen.

(3) Die Verantwortlichen und ihre Vertreter sind berechtigt, jedwede Maßnahmen im Rahmen ihrer Befugnisse zur Gefahrenabwehr und zum Schutze der Arbeitsgemeinschaft Funkspiele und HimBerty.eu und seiner Mitglieder zu ergreifen.

§ 10 Regelverstöße

(1) Regelverstöße werden im Einzelfall geahndet. Daraus resultierende Sanktionen können unter Umständen Rechte einschränken oder aufheben. Weiteres regelt unsere Verordnung für Regelverstöße.