
Es freut uns, dass wir Einigen in Sachen “Guest Server Query” ihre Sorgen nehmen oder gar helfen konnten. Dafür gibt es die Arbeitsgemeinschaft Funkspiele seit Dezember 2014.
Miteinander statt gegeneinander!
Gemäß des Mottos “Wenn ich schon mal da bin”, wurden uns im Rahmen dieser Unterhaltungen auch die ein oder andere Frage gestellt, die weniger mit dem eigentlichen Thema zutun hatte. Interessanterweise gab es hier drei Fragen, die uns wiederholt gestellt wurden. Daher möchten wir die Gelegenheit nutzen, diese drei Fragen nochmals für “alle” zu beantworten.
1. Muss ein Funkspiel ein Impressum haben?
Ja! Alter Hut, schon ewig erörtert. Hierzu haben uns bereits vor einigen Jahren eine echte Rechtsberatung durch einen Anwalt gegönnt. Wer anderer Meinung ist und etwas von Kommerz faselt, hat im echten Leben hoffentlich einen Beruf, indem er weiß was er tut.
Und wie immer definieren wir den Begriff “Rechtsanwalt” dank diverser “Funkspielleiter”.
Wenn wir von Rechtsanwälten reden, dann meinen wir auch solche. Aus Fleisch und Blut. Mit Kanzlei, Geschäftszeiten UND Rechnungen. Wir titulieren damit keine imaginären Personen, die sonntagnachts sofort erreichbar sind, mehrstündige Rechtsberatungen anbieten und dem Opfer der Begierde montagmorgens bereits eine 100seitige Abmahnungen zukommen lassen. Und das Ganze natürlich auch noch für umsonst. Man ist ja der Cousin des Bruders eines Nachbarns bzw. dessen Arbeitskollege. BlaBlaBla.
An dieser Stelle möchten wir auf unseren Artikel Impressum für ein Funkspiel, ja oder nein? hinweisen.
2. Ist ein Impressumsdienst erlaubt?
Hierzu haben uns erst kürzlich beraten lassen bzw. aus Interesse haben wir uns informiert.
Prinzipiell ja. Nur ist hier zu beachten, dass dieser Dienst bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss und diese vertraglich festgehalten sein müssen.
Wir haben uns mal auf die Suche gemacht, und tatsächlich einige wenige Anbieter gefunden. Aufgrund der besonderen Voraussetzungen, waren dies auch ausschließlich kostenpflichtige Angebote. Wie es sich mit kostenfreien Angeboten verhält, können wir zu diesem Zeitpunkt nicht sagen. Leider wurde unsere Anfrage bis dato nicht beantwortet.
Nachahmern ist eine individuelle Rechtsberatung angeraten! Insbesondere nämlich dann, wenn man an einen Dienst geraten ist, der dem Drang nach Anonymität entspricht, die gesetzlichen Anforderungen jedoch außer Acht lässt – “mitgegangen, mitgehangen”. In einem konkreten Fall steht derzeit eine intensivere Recherche aus.
3. Wie kann man Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft werden?
So gesehen eigentlich gar nicht. Die AGF besteht aus Teammitgliedern, Funkspielleitern und Kooperationspartnern.
Es reicht also, wenn man unsere Präsenzen (Webseite, Facebook, Telegram, etc.) im Auge behält, um auf dem Laufenden zu bleiben. Spezielle Angebote sind den o.g. Funkspielen und Partnern vorbehalten.
Wer sich als für die AGF interessiert, kann sich für eine Stelle im Team interessieren oder sollte ein Funkspiel besitzen. By the way, bei Teammitgliedern und Funkspielen sind wir etwas wählerisch. Entgegen diverser Aussagen von Funkspielleitern besonderer “Erdmännchen-Funkspielen” besteht das Team nicht aus Kindern. Gerne würden wir dies richtig stellen, aber wie das so ist mit dem Drang nach Anonymität. Jene, welche die meiste “Scheiße” labern, tun alles, damit sie nicht dafür gerade stehen müssen.